forento - AGB

Inhalt:

  1. Grundsatz
  2. Vertragsabschluß
  3. Preise, Zahlungsweise
  4. Turnusmäßiger Wechsel der Kunstgegenstände
  5. Lieferung, Aufhängung, Abtransport
  6. Pflichten der Abonnenten
  7. Untersuchungs- und Rügepflicht
  8. Erfüllungsort / Gefahrübergang
  9. Defekte Gegenstände
  10. Haftungsbegrenzungen
  11. Schlussbestimmungen
  12. Salvatorische Klausel
  13. Datenschutzbestimmungen

1. Grundsatz

Der Verkauf, die Lieferung, die Vermietung oder sonstige Dienstleistung durch forento, erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Ware oder Leistung, oder die durchgeführte Bestellung über www.forento.com, durch den Käufer oder Abonnent als angenommen gelten.

Abweichende Regelungen von unseren AGB gelten nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Stillschweigen von forento, gegenüber etwaigen AGB des Auftraggebers, gilt in keinem Fall als Zustimmung.

2. Vertragsabschluss

Der Abschluss eines Vertrages zwischen Abonnent und Dienstanbieter (forento) erfolgt durch das Bestellwesen auf www.forento.com. Jede eingehende Bestellung wird in Form eines Vertrages per Post oder Email (PDF) an den Abonnent gesendet. Jeder, auf www.forento.com abgeschlossene Vertrag ist mit dem Akzeptieren der allgemeinen Geschäftsbedingungen, als gültig anzusehen.

Der abgeschlossene Vertrag ist bis zur schriftlichen Kündigung seitens des Abonnenten oder Dienstanbieters gültig. Die Vertragsdauer gilt jeweils für ein Jahr und wird danach automatisch verlängert. Eine Kündigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgen.

3. Preise, Zahlungsweise

Alle Angebote von forento sind freibleibend und unverbindlich. Der bei den Bildern angegebene Preis versteht sich als Preis pro Halbjahr. Die angebotenen Produkte bleiben dabei Eigentum des Dienstanbieters. Die Zahlung erfolgt halbjährlich entweder per Einzugsermächtigung oder mittels Erlagschein. Die Rechnungen werden bei beiden oben angeführten Varianten per Post oder Email (PDF) zugesandt. Die Kosten für die Montage von Aufhängevorrichtungen sind einmalig per Erlagschein zu zahlen. Bei Nichteinlösen der Lastschrift kann der Dienstanbieter die Leistung verweigern und Schadenersatz wegen der Pflichtverletzung verlangen.

4. Turnusmäßiger Wechsel der Kunstgegenstände

Im Vertrag ist durch den Dienstanbieter und Abonnent ein turnusmäßiger Wechsel der Kunstgegenstände/Bilder vereinbart worden. Der Zeitpunkt der Montage der Bilder und des ersten Wechsels wird im Vertrag festgelegt. Das anschließende Auswechseln der Bilder erfolgt automatisch im 6 monatigen Rhythmus. Die Bilder werden dabei automatisch an den Kunden versandt. Eine Wiederholung der Bilder findet maximal alle 5 Jahre statt.

5. Lieferung, Aufhängung, Abtransport

Die Lieferung der Bilder geschieht in jedem Fall immer durch den Dienstanbieter. Entweder durch persönliche Anlieferung oder durch eine Spedition. Die Haftung für die An- und Ablieferung bleibt somit beim Dienstanbieter. Die Kosten für die An- und Ablieferung trägt der Dienstanbieter. Der Dienstanbieter hat somit das Recht, die für ihn kostengünstigere Variante zu wählen. Der Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen stattfinden.

Die Hängung der Bilder und die Rücklieferung findet durch den Abonnenten (Kunden) statt. Dieser ist für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich und haftet für etwaige Schäden an den Bildern.

In der Bestellung wird vom Abonnenten festgelegt, ob ausreichend Aufhängevorrichtungen vorhanden sind, oder diese durch forento angebracht werden sollen. Sind Vorrichtungen vorhanden, muss vom Abonnenten sichergestellt werden, dass diese Vorrichtungen ausreichend belastbar (ca. 3kg pro Bild) und für Bilder im Hoch- und Querformat geeignet sind. Die Bilderrahmen haben ein Format von 50x70cm, Hoch- oder Querformat, deshalb ist pro Bild eine Fläche von mind. 100x100cm notwendig.

Vorrichtungen, die von forento montiert wurden, werden dem Abonnenten je nach Aufwand und gemäß einem vorhergehenden Angebot weiterverrechnet.

6. Pflichten der Abonnenten

Die Produkte sind pfleglich und schonend zu behandeln. Insbesondere dürfen die Produkte nur in einer entsprechenden Transportbox gelagert und transportiert werden.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Abonnent ist verpflichtet, die Gegenstände auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen und etwaige Mängel oder Unvollständigkeit sofort anzuzeigen. Unterlässt der Abonnent die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der Gegenstände als genehmigt bzw. mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel verspätet, so ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung zu machen. Andernfalls gilt der Zustand der Gegenstände auch in Anbetracht dieses Mangels als genehmigt bzw. einwandfrei.

Unverzüglich nach der Rücknahme der Gegenstände erfolgt ebenso eine Mängelprüfung durch den Dienstanbieter. Zeigt sich bei dieser Prüfung ein Fehler, wird angenommen, dass dies während der Präsentation in den Räumlichkeiten des Abonnenten entstanden ist. Den Abonnenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser Fehler nicht von ihnen zu vertreten ist.

8. Erfüllungsort / Gefahrübergang

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist am Sitz des Dienstanbieters. Die Ab- und Anlieferung der Gegenstände geschieht auf Gefahr des Dienstanbieters. Die Kosten hierfür trägt der Dienstanbieter. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der Verschlechterung eines Gegenstandes geht auf den Dienstanbieter über, sobald der Abonnent den Gegenstand dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergibt.

9. Defekte Gegenstände

Der Abonnent ist verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand und zum vereinbarten Zeitpunkt an den Dienstanbieter zurückzugeben. Beim Verlust der Gegenstände haften die in Höhe des Marktwertes des beschädigten Gegenstandes.

Auf Wunsch des Abonnenten kann forento die Gegenstände zu Gunsten des Abonnenten gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden und Verlust, welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch den Abonnenten entstehen. Die Kosten dieser Versicherung werden dem Abonnenten in Rechnung gestellt.

10. Haftungsbegrenzungen

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Abonnent Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln des Dienstanbieters beruhen oder sofern der Abonnent schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, sowie in den Fällen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit dem Dienstanbieter keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und keine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, begrenzt. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Aufwendungsersatzansprüche des Abonnenten sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat. Eine weitergehende Haftung auf Schadens oder Aufwendungsersatz ist "ohne Rücksicht auf die Rechtsantwort des geltend gemachten Anspruchs" ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Hiervon unberührt bleiben Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Keine Haftung wird für Schäden oder Mängel übernommen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch die Abonnenten oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstanden sind.

11. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sowie Vertragsänderungen- oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich das österreichische Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Dienstanbieters.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt, ansonsten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

13. Datenschutzbestimmungen

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den forento-Datenschutzbestimmungen.

Stand: Jänner 2013

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